Die Natur braucht einen Anwalt
– alle anderen haben auch einen

Immer wieder können Naturschützer Großprojekte in Deutschland mittels Klagen verhindern oder jedenfalls verzögern. Haben die Umweltverbände also zuviel Macht – vor allem durch das Instrument der Verbandsklage? Ich meine: Nein. Mein Beitrag zu einem Pro und Kontra im „Hamburger Abendblatt“.  Anlass war eine repräsentative Umfrage in Hamburg zur Frage: Sind Naturschützer zu mächtig?

Einer meiner Lieblingswitze geht so: „Was haben Grüne und Umweltschützer eigentlich gegen die Elbvertiefung? Wenn die Elbe tiefer ist, passen doch viel mehr Fische rein.“ Offenbar haben die Umweltverbände das nicht kapiert. Deswegen haben sie gegen die Elbvertiefung geklagt.

BUND-Chef Manfred Braasch an der Alster. (Foto: Bertold Fabricius, pressebild.de)
BUND-Chef Manfred Braasch.
(Foto: Bertold Fabricius, pressebild.de)

Und nicht nur das: Wo immer sich eine schleimige Kröte oder eine zierliche Schnecke unwohl fühlen könnten, ziehen sie vor den Kadi. Sobald es um Wichtiges geht: BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch wedelt schon mit einer Klage. Und ruft zum Beispiel (wie gerade erst) ein Gericht an, damit der arme Senat gezwungen wird, sich an europäisches Umweltrecht zu halten und etwas gegen giftiges Stickstoffdioxid in der Luft zu tun.

Oder unterstützt Volksinitiativen wie die zum Rückkauf der Energienetze (bei denen sich das Volk dann womöglich über die Regierung hinwegsetzt). Frechheit! Was erlauben Braasch?

Überhaupt: Was für eine riesige Macht diese Verbände haben! Dabei hat sie doch niemand gewählt.

Soweit das Feindbild. Aber von was für einer angeblich so großen Macht reden wir überhaupt? Volksinitiativen darf jeder starten. Und die Möglichkeit zu Klagen gegen Großprojekte haben Naturschützer durch das Verbandsklagerecht bekommen – ein Recht, das der damalige FDP-Innenminister Gerhart Baum schon seit den 1970er Jahren gefordert hatte. Es erlaubt den Verbänden, Projektplanungen von Gerichten überprüfen zu lassen.

Sie sollen als Anwälte der Natur agieren, die sonst keinen Rechtsbeistand hat – ganz anders als milliardenschwere Großkonzerne. Dabei können die Naturschützer Vorhaben keineswegs einfach verhindern. Sie können Planungen lediglich auf Vereinbarkeit mit Umweltrecht überprüfen lassen – wie es jeder betroffene Bürger kann. Dass sie sich nicht immer durchsetzen, hat das Airbus-Urteil gezeigt. Nicht die Verbände haben das letzte Wort, sondern die Richter.

Das Verbandsklagerecht soll menschliches Wirtschaften nicht per se erschweren. Es soll lediglich sicherstellen, dass wir nicht mehr rücksichtlos wider die Natur wirtschaften – sondern einen Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie finden. Das ist hochgradig vernünftig, denn für Menschen ist beides lebenswichtig: eine intakte Wirtschaft und eine intakte Natur. Dass sich manche Verfahren ärgerlicherweise jahrelang hinziehen, haben übrigens nicht die Verbände zu verantworten – sondern die Gerichte.

In der Wirtschaft gibt es sehr viele Lobbygruppen. Naturschutzverbände sind die Lobby von Natur und Umwelt. Wir sollten dankbar sein, dass auch sie ihre Aufgabe ernst nehmen.

Erschienen am 14. November im Hamburger Abendblatt. Der Pro/Kontra-Beitrag des Kollegen Matthias Iken findet sich hier. Zum Umfrageergebnis geht es hier.

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